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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 164/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14317
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 164/01 (https://dejure.org/2003,14317)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.05.2003 - 1 L 164/01 (https://dejure.org/2003,14317)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 1 L 164/01 (https://dejure.org/2003,14317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an Kosten; Verstöße gegen das gesetzliche Verbot, Vereinbarung zu Lasten Dritter zu schließen, und das sog. Kopplungsverbot; Erstattung von Aufwendungen im Rahmen der Herstellung leitungsgebundener Erschließungsanlagen; ...

  • Judicialis

    BauGB § 123; ; BauGB § 124; ; VwVfG § 59 Abs. 1; ; KAG M-V § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsvertrag, Fremdanliegerregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 51 (Leitsatz)

    §§ 11, 123, 124 BauGB; § 59 VwVfG; § 6 KAG M-V
    Vereinbarung zu Lasten Dritter bei Grundstückserschließungsvertrag

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 164/01
    Eine Regelung, wie sie das BVerwG (Urteil vom 23.03.1996 - 8 C 17.94 - BVerwGE 101, 12; krit. Driehaus a.a.O. Rn. 11) für möglich hält, stellt § 4 EV somit nicht dar.
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 164/01
    Das tatsächlich Ersparte wiederum richtet sich nach den Aufwendungen, die die staatliche Behörde bei zeitgerechter und sachgemäßer Wahrnehmung der Aufgabe gehabt hätte (BVerwG, Urteil vom 06. September 1988 -6 C 5/86 - BVerwGE 80, S. 170 = NJW 1989, S. 922).
  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 164/01
    Aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG ergibt sich, dass ein Rechtsubjekt nicht ohne legitimierenden Rechtsgrund den Vereinbarungen anderer Parteien unterworfen werden darf (BVerfG, Beschluss vom 23. April 1986 - 2 BvR 487/80 - BVerfGE 73, S. 261, 270 f.).
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 164/01
    Hierzu gehören auch die öffentlichen Abwasser- und Regenwasserbeseitungsanlagen (BVerwG, Urteil vom 23.08.1991 - 8 C 61/90 - BVerwGE 89, S. 7 = NJW 1992, S. 1642; Löhr in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 7. Auflage § 123 Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72

    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 164/01
    Daher ist es rechtlich ausgeschlossen, in einem Erschließungsvertrag Verpflichtungen Dritter, also etwaiger Anlieger an den von dem Unternehmer erstellten Straßen, zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 08. November 1973 - VII ZR 246/72 - BGHZ 61, S. 359, 361).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 6 C 5.86

    Kriegsdienstverweigerung - Beweisanforderungen im Altverfahren - Nachweis einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 164/01
    Das tatsächlich Ersparte wiederum richtet sich nach den Aufwendungen, die die staatliche Behörde bei zeitgerechter und sachgemäßer Wahrnehmung der Aufgabe gehabt hätte (BVerwG, Urteil vom 06. September 1988 -6 C 5/86 - BVerwGE 80, S. 170 = NJW 1989, S. 922).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - 10 B 13.05

    Rückabwicklung eines nichtigen Erschließungsvertrags wegen Verstoßes gegen das

    Der Wert der Leistung besteht für die Gemeinde darin, dass sie eigene Aufwendungen für die Erschließung des Erschließungsvertragsgebietes erspart hat; der Erstattungsanspruch besteht mithin in der Höhe, in der die Beklagte bei zeitgerechter und sachgemäßer Wahrnehmung der Aufgabe Aufwendungen gehabt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Urteil vom 20. Mai 2003 - 1 L 164/01 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 9 LB 132/12

    Abrechnungsgebiet; Abschnittsbildung; Abwasserreinigungsanlage; betriebliche

    Zwar handelt es sich bei dem Klärwerk um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB (siehe auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20. Mai 2003 - 1 L 164/01 - juris; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Mai 2002 - 11 U 200/01 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Mai 2004 - 2 LB 114/02 - n.v.).
  • VG Cottbus, 18.01.2022 - 6 K 2078/18
    Da ihr die Herausgabe der zu diesem Erschließungsvorteil führenden Leistungen des Erschließungsträgers nicht mehr möglich ist, könnte sie gemäß § 818 Abs. 2 BGB analog grds. gehalten sein, den Wert der Leistungen zu ersetzen: Der Wert der Leistungen könnte für die Stadt als Gemeinde insoweit darin liegen, dass sie eigene Aufwendungen für das Erschließungsgebiet erspart hat, also das, was sie bei zeitgemäßer und sachgerechter Wahrnehmung ihrer Aufgabe der Erschließung an Aufwendungen gehabt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, juris; OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 20. Mai 2003 - 1 L 164/01 -, juris; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 98).
  • VG Cottbus, 18.01.2022 - 6 K 2077/18
    Da ihr die Herausgabe der zu diesem Erschließungsvorteil führenden Leistungen des Erschließungsträgers nicht mehr möglich ist, könnte sie gemäß § 818 Abs. 2 BGB analog grds. gehalten sein, den Wert der Leistungen zu ersetzen: Der Wert der Leistungen könnte für die Stadt als Gemeinde insoweit darin liegen, dass sie eigene Aufwendungen für das Erschließungsgebiet erspart hat, also das, was sie bei zeitgemäßer und sachgerechter Wahrnehmung ihrer Aufgabe der Erschließung an Aufwendungen gehabt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, juris; OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 20. Mai 2003 - 1 L 164/01 -, juris; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 98).
  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 6 K 1723/18
    Da ihr die Herausgabe der zu diesem Erschließungsvorteil führenden Leistungen des Erschließungsträgers nicht mehr möglich ist, könnte sie gemäß § 818 Abs. 2 BGB analog grds. gehalten sein, den Wert der Leistungen zu ersetzen: Der Wert der Leistungen könnte für die Stadt als Gemeinde insoweit darin liegen, dass sie eigene Aufwendungen für das Erschließungsgebiet erspart hat, also das, was sie bei zeitgemäßer und sachgerechter Wahrnehmung ihrer Aufgabe der Erschließung an Aufwendungen gehabt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5/86 -, juris; OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 20. Mai 2003 - 1 L 164/01 -, juris; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 98).
  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 6 K 1722/18
    Da ihr die Herausgabe der zu diesem Erschließungsvorteil führenden Leistungen des Erschließungsträgers nicht mehr möglich ist, könnte sie gemäß § 818 Abs. 2 BGB analog grds. gehalten sein, den Wert der Leistungen zu ersetzen: Der Wert der Leistungen könnte für die Stadt als Gemeinde insoweit darin liegen, dass sie eigene Aufwendungen für das Erschließungsgebiet erspart hat, also das, was sie bei zeitgemäßer und sachgerechter Wahrnehmung ihrer Aufgabe der Erschließung an Aufwendungen gehabt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5/86 -, juris; OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 20. Mai 2003 - 1 L 164/01 -, juris; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 98).
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